Vereinschronik von 1960 bis Mitte 1970
Im Jahr 1960 gab es in der damaligen Gemeinde Graben noch die sogenannte Ortsrufanlage, das war ein über die ganze Gemeinde verteiltes System von Lautsprechern, durch welche man den früheren „Ortsbüttel mit der Glocke“ ersetzt hatte. Eingeleitet wurde die tägliche Ansage durch einen zünftigen Marsch, so dass jeder wusste, dass nun die Neuigkeiten der Gemeinde bekannt gegeben wurden.
Über diese Anlage und über das von der Druckerei Notheis verbreitete Ortsblatt wurden eines Tages die an der Sportfischerei interessierten Einwohner zu einer Versammlung im Gasthaus „Zur Rose“ eingeladen. So kam es zur Gründungsversammlung am 12.02.1960, bei welcher 18 Personen anwesend waren.
Wer möchte, kann hier im Protokoll von der Gründerversammlung lesen, wie alles begann!
Im Gründungsjahr fehlte noch ein festes Vereinslokal. Die Versammlungen fanden abwechselnd in den Gasthäusern „Zum Schwanen“, „Zum Hasen“, „Zur Traube“ und „Zur Rose“ statt. Erst mit der Schließung des Gasthauses „Zum Schwanen“ tauchte das Gasthaus „Prinz Max“ des öfteren in den Schriftführerberichten auf, das dann auch später endgültig zum Vereinslokal erkoren wurde.
Bereits in der 2. Hälfte des Jahres 1960 erfolgte der Eintritt in den Landesfischereiverband Baden-Württemberg, mit der Zugehörigkeit zur Gruppe Süd, geleitet durch den Sportfreund Müller aus Karlsruhe.
In der Mitgliederversammlung am 22.07.1960 wurde beschlossen, das erste Fischerfest zu veranstalten. Man umging damals ganz bewusst das ständig in Terminnöten schwebende Sommerprogramm der traditionellen Ortsvereine und legte das Fischerfest auf den 1. Sonntag im September fest. Dieser Termin wurde bis zum heutigen Tag festgehalten und von allen Vereinen anerkannt. Im Verlaufe dieser Versammlung wurde der bis zu diesem Zeitpunkt nicht besetzte Posten des 2. Vorsitzenden zur Wahl gestellt. Der spätere 1. Vorsitzende Adolf Sutor konnte einstimmig zum 2. Vorsitzenden gewählt werden. Nachdem aber Willi Schmidt kurz vor dem Fischerfest des Jahres 1961 seine Tätigkeit einstellte, verwaltete Adolf Sutor das Amt des 1. und 2. Vorsitzenden in Personalunion bis zur kommenden Generalversammlung am 12. Januar 1962 weiter, wo er dann endgültig als 1. Vorsitzender bestätigt wurde. Dieses Amt behielt er bis zum 25-jährigen Jubiläum des Sportfischervereines trotz mancher Querelen und sicher nicht zum Nachteil des Vereins in seinen Händen.
Über den eventuellen Beitritt zur Interessengemeinschaft Graben Vereine berichtet das Schriftführerbuch erstmals aus einer Versammlung am 03.03.1961. Erneut zur Sprache kam dieses Thema am 15.09.1961. Der Eintritt in diese Gemeinschaft erfolgte aber erst in der Generalversammlung am 11.01.1963. Mit einer sofortigen Einlage von DM 1.500,– und einer weiteren Einlage von DM 1.000,–. Nach dem Fischerfest wurde der Verein Mitglied der Interessengemeinschaft und Mitinhaber der Festhalle in Graben.
Der Eintrag in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Karlsruhe erfolgte am 21.02.1962, Band XVIII, Nr. 21.
Bis zum Anfang des Jahres 1962 war der S.F.V. Graben ein Verein ohne fischbare Gewässer, was heute überhaupt nicht mehr vorstellbar wäre. Angeln konnten die Mitglieder des Vereins nur in den Gewässern des staatlichen Liegenschaftsamtes Bruchsal. Die eigentliche Leistung des Vereins seinen Mitgliedern gegenüber war die Beschaffung dieser Angelkarten, die damals nur in begrenzter Zahl ausgegeben wurden.
Während der Verwaltungsratssitzung am 09.02.1962 konnte der 1. Vorsitzende erstmals den Sportfreund Karl Bickel begrüßen. Herr Bickel war zu dieser Zeit der Fischwasserpächter des Saalbachkanals vom Prestel- bis Plänwiesenwehr. Der Verein hatte schon verschiedene interne Preisfischen und die Preisfischen der Fischerfeste an diesem Wasser abhalten können. Karl Bickel erklärte sich bereit, dem Verein sein Pachtgewässer in Unterpacht zur Verfügung zu stellen, was in einem Vertrag festgehalten wurde.
Die Anpachtung sämtlicher gemeindeeigenen Fischgewässer der damaligen Gemeinde Graben erfolgte nach großen Schwierigkeiten ebenfalls 1962. Pachtdauer 12 Jahre vom 01.01.1962 bis am 31.12.1973. Leider waren die verschiedensten Entwässerungsgräben und die Pfinz- Heglach für die Ausübung der Sportfischerei völlig wertlos. Lediglich der Fang von Köderfischen war sinnvoll.
Die Verhandlungen um die Anpachtung des Baggersees der Firma Philipp begann mit einer Eigentümlichkeit.
Keine der Nachbargemeinden konnte oder wollte feststellen, auf welchem Gelände der entstehende Baggersee zwischen Neudorf und Huttenheim lag. Auf dem Liegenschaftsamt Bruchsal spielt man die Unwissenden, obwohl Herr Sutor die genaue Lage des Sees anhand einer Karte beschreiben konnte. Eine Schilderung dieses Vorgangs auf dem Landratsamt gegenüber einem Sachbearbeiter für Jahresfischereischeine führte zu einer sofortigen Rückfrage an das Liegenschaftsamt und plötzlich wusste man dort, um welches Gewässer es sich handelt. Dazu kein Kommentar. Der Verein stellte postwendend am 21.12.1961 den Antrag auf Anpachtung des Gewässers. Die Verhandlungen dauerten bis 1964 und wären fast vor dem Verwaltungsgericht entschieden worden. Der erste Pachtvertrag begann am 01.01.1964 und endete am 31.12.1976.
Nach Ablauf der Fischwasserpacht durch Herrn Karl Bickel am Saalbachkanal vom Prestel-Plänwiesenwehr konnte der Verein von der Gemeinde Graben-Neudorf dieses Gewässerstück endgültig pachten. Um die Verpachtung hatte sich eine Gruppen von Anglern beworben, die z.T. aus dem eigenen Verein waren. Sie wurden mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen. Der erste Pachtvertrag begann mit Wirkung vom 01.01.1965 und endete am 31.12.1976.
Die Anpachtung des Saalbachkanals vom Saugraben- bis Prestelwehr gelang durch einen Zufall. Der Sportfreund Herbster war mit dem bisherigen Fischwasserpächter Keller bekannt und erfuhr von diesem, dass er das Wasser abgeben wollte. Durch schnelles Handeln konnte verhindert werden, dass dieses Wasser in andere Hände überging. Am 01.01.1965 trat der Verein in den laufenden Vertrag ein, der noch eine Laufzeit bis 31.12.1972 hatte.
Dieses Gewässer war lange Jahre das Sorgenkind des Vereins. In der Mitgliederversammlung vom 28.02.1969 wurde über das Fischsterben im Saalbachkanal berichtet. Bei welchem etwa 65% der Fische eingingen. Im Jahr darauf wiederholte sich das qualvolle Sterben von Fischen. Als Verursacher kam eine Firma in Karlsdorf in Verdacht. Dem Fischereitechniker Hönig wurde das Betreten des Werksgeländes verboten. Der TÜV Bruchsal lehnte es ab den Termin der jährlich stattfindenden Kesselprüfung zu nennen und Landratsamt bezeichnete die Anlage dem gültigen Gesetzt, entsprechend in Ordnung.